Avodah Zarah 122

Kapitel 122

א בחצר אחרת מותר והוא שמפתח וחותם בידו
1 wenn aber in einem anderen Hofe, so ist er nur dann erlaubt, falls er einen Schlüssel oder ein Siegel in der Hand hat.
ב המטהר יינו של עובד כוכבים ברשותו וישראל דר באותה חצר מותר והוא שמפתח וחותם בידו א"ל רבי יוחנן לתנא תני אע"פ שאין מפתח וחותם בידו מותר
2 Wenn jemand den Wein eines Nichtjuden in dessen Gebiet in Reinheit bereitet und ein Jisraélit in diesem Hofe wohnt, so ist er, wenn er einen Schlüssel oder ein Siegel in der Hand hat, erlaubt. R. Joḥanan sprach zum [vortragenden] Jünger: Lies: so ist er erlaubt, auch wenn er keinen Schlüssel und kein Siegel in der Hand hat;
ג בחצר אחרת אסור אע"פ שמפתח וחותם בידו דברי ר"מ
3 wenn aber in einem anderen Hofe, so ist er verhoben, auch wenn er einen Schlüssel oder ein Siegel in der Hand hat. So R. Meír.
ד וחכמים אוסרין עד שיהא שומר יושב ומשמר או עד שיבא ממונה הבא לקיצין
4 Die Weisen verbieten ihn, es sei denn, daß da ein Wächter sitzt und ihn bewacht, oder wenn da ein an bestimmten Stunden inspizierender Beamter kommt. –
ה חכמים אהייא אילימא אסיפא תנא קמא נמי מיסר קא אסר ואלא ארישא דסיפא והא קאמר ליה ר' יוחנן לתנא תני אע"פ שאין מפתח וחותם בידו
5 Worauf beziehen sich die Weisen: wollte man sagen, auf den Schlußsatz, so verbietet ihn ja auch der erste Autor, und wenn auf den ersten Fall des Schlußsatzes, so sagte ja R. Joḥanan zum [vortragenden] Jünger, daß er lese: auch wenn er keinen Schlüssel und kein Siegel in der Hand hat!? –
ו ואלא אסיפא דרישא דקאמר ת"ק בחצר אחרת מותר והוא שמפתח וחותם בידו וחכמים אומרים לעולם אסור עד שיהא שומר יושב ומשמר או עד שיבא ממונה הבא לקיצין
6 Vielmehr, auf den zweiten Fall des Anfangsatzes; der erste Autor sagt, er sei erlaubt, wenn er einen Schlüssel oder ein Siegel in der Hand hat, hierzu sagen die Weisen, er sei verboten, es sei denn, daß da ein Wächter sitzt und ihn bewacht, oder wenn da ein an bestimmten Stunden inspizierender Beamter kommt. – Wenn an bestimmten Stunden, so ist dies ja ein Fehler!? – Vielmehr, wenn da ein an unbestimmten Stunden inspizierender Beamter kommt.
ז ממונה בא לקיצין גריעותא הוא אלא עד שיבא ממונה שאינו בא לקיצין:
7 R. Š<small>IMO͑N B</small>. E<small>LEA͑ZAR SAGT</small>, <small>ALLES</small> G<small>EBIET DER</small> N<small>IGHTJUDEN GELTE ALS EINES</small>.
ח רשב"א אומר רשות עובדי כוכבים אחת היא: איבעיא להו ר"ש בן אלעזר להקל או להחמיר רב יהודה אמר זעירי להקל רב נחמן אמר זעירי להחמיר
8 Sie fragten: Ist R. Šimo͑n b. Elea͑zar erleichternd oder erschwerend? R. Jehuda sagte im Namen Zee͑ris, erleichternd, und R. Naḥman sagte im Namen Zee͑ris, erschwerend.
ט רב יהודה אמר זעירי להקל והכי קאמר ת"ק כשם שברשותו אסור כך ברשות עובד כוכבים אחר נמי אסור וחיישינן לגומלין
9 R. Jehuda sagte im Namen Zee͑ris, erleichternd, und zwar: der erste Autor ist der Ansicht, [der Wein] sei, wie er in seinem Gebiete verboten ist, auch im Gebiete eines anderen Nichtjuden verboten, denn man berücksichtige gegenseitige Begünstigung,
י ר"ש בן אלעזר אומר במה דברים אמורים ברשותו אבל ברשות עובד כוכבים אחר מותר ולא חיישינן לגומלין
10 und R. Šimo͑n b. Elea͑zar ist der Ansicht, dies gelte nur dann, wenn er sich in seinem Gebiete befindet, wenn aber im Gebiete eines anderen Nichtjuden, sei er erlaubt, denn man berücksichtige gegenseitige Begünstigung nicht.
יא רב נחמן אמר זעירי להחמיר וה"ק ת"ק במה דברים אמורים ברשותו אבל ברשות עובד כוכבים אחר מותר ולא חיישינן לגומלין ר"ש בן אלעזר אומר כל רשות עובדי כוכבים אחת היא
11 R. Naḥman im Namen Zee͑ris sagte, erschwerend, und zwar: der erste Autor ist der Ansicht, dies nur dann, wenn er sich in seinem Gebiete befindet, wenn aber im Gebiet eines anderen Nichtjuden, sei er erlaubt, denn man berücksichtige nicht gegenseitige Begünstigung, und R. Šimo͑n b. Elea͑zar ist der Ansicht, alles Gebiet der Nichtjuden gehöre zusammen.
יב תניא כוותיה דרב נחמן אמר זעירי להחמיר אמר ר"ש בן אלעזר כל רשות עובדי כוכבים אחת היא מפני הרמאין
12 Übereinstimmend mit R. Naḥman im Namen Zee͑ris, erschwerend, wird auch gelehrt: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte, das Gebiet der Nichtjuden gelte als eines, wegen der Betrüger.
יג דבי פרזק רופילא אותיבו חמרא גבי אריסייהו סבור רבנן קמיה דרבא למימר כי חיישינן לגומלין הני מילי היכא דקא מותיב האי גבי האי אבל הכא כיון דאריסיה לאו דרכיה לאותוביה בי פרזק רופילא לגומלין לא חיישינן
13 Die Leute des Rufulus Parzeq ließen Wein bei ihren Teilpächtern lagern. Da wollten die Gelehrten vor Raba entscheiden, man berücksichtige gegenseitige Begünstigung nur dann, wenn ihn auch jener bei diesem lagern läßt, in diesem Falle aber berücksichtige man nicht gegenseitige Begünstigung, da nicht anzunehmen ist, daß auch die Teilpächter [Wein] beim Rufulus Parzeq lagern lassen.
יד אמר להו רבא אדרבה אפילו למ"ד לא חיישינן לגומלין ה"מ היכא דלא מירתת מיניה אבל הכא כיון דמירתת מיניה מחפי עליה זכותא
14 Da sprach Raba zu ihnen: Im Gegenteil, selbst nach demjenigen, welcher sagt, man berücksichtige nicht gegenseitige Begünstigung, gilt dies nur dann, wenn er vor ihm nicht fürchtet, hierbei aber, wo sie vor ihm fürchten, verschweigen sie dies in seinem Interesse.
טו ההוא כרכא דהוה יתיב ביה חמרא דישראל אשתכח עובד כוכבים דהוה קאי ביני דני אמר רבא אם נתפס עליו כגנב חמרא שרי ואי לא אסור:
15 Einst befand sich in einer Stadt jisraélitischer Wein und ein Nichtjude wurde zwischen den Fässern angetroffen. Da sagte Raba: Ist er als Dieb erfaßt worden, so ist der Wein erlaubt, wenn aber nicht, so ist er verboten.
טז <br><br><big><strong>הדרן עלך רבי ישמעאל</strong></big><br><br>
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